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Clearingstelle EEG|KWKG

Mini – PV Anlagen sind durch eine Normänderung zukünftig wieder zulässig.

Ab 1. Juli 2017 gelten die neuen Meldepflichten für das Marktstammdatenregister (MaStR). Alle Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlage zu registrieren. Dafür gibt es wichtige Fristen.

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Die Europäische Kommission hatte am 24.10.2016 das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) freigegeben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu am 31.10.2016 mitgeteilt, die Förderbescheide für KWK-Anlagen nach dem KWKG 2016 zu versenden. Das BAFA weist außerdem darauf hin, dass nun auch die elektronische Anzeige für KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung (Allgemeinverfügung) freigeschaltet ist. Ergänzend noch 2 Hinweise:

Die Europäische Kommission hat am 24.10.2016 das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) freigegeben. Das BAFA wird in Kürze Förderbescheide für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher nach dem KWKG 2016 erteilen sowie das elektronische Anzeigeverfahren für die Allgemeinverfügung freigeschalten. Danach kann die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden. Das von der EU geforderte Ausschreibungsverfahren für Anlagen zwischen 1 und 50 MW wird über eine noch derzeit laufende Gesetzesänderung implementiert, die dazugehörige Verordnung wird noch erlassen. Ergänzend noch der Hinweis, dass für das EEG die EU-Genehmigung derzeit noch aussteht, aber auch in naher Zukunft erwartet wird.

Die Bundesnetzagentur hat am 30. September 2016 die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen für den Inbetriebnahmezeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 bekannt gegeben.

Die Bundesregierung und die sie tragende schwarz-rote Koalition haben den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) vorgelegt. Nachdem der Bundesrat keine Einwände erhoben hat, steht das Gesetz vor der Verkündung.