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Hinweise zum Antrag auf Befundprüfung

Die Befundprüfung an Messgeräten wird auf der Grundlage der Eichordnung – Allgemeine Vorschriften und der als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 108 vom 15. Juni 2002 veröffentlichten Verwaltungsvorschrift "Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen (GM-AR)" durchgeführt.