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Informationen zur Schwachlastregelung

Die so genannte Schwachlastregelung ist eine Möglichkeit, die Stromkosten eines Haushaltes zu senken. Da die Stromerzeugung in der Nacht grundsätzlich günstiger ist als am Tage, kann man als Verbraucher davon profitieren. In Frage kommen dabei Haushalte, die einen gewissen Teil ihres Strombedarfs in eben jene Nachtzeit verlegen können. Der Strompreis am Tage ist zwar höher als bei einem herkömmlichen Tarif, doch in der Nacht überproportional günstiger.

Die Wirtschaftlichkeit der Schwachlastregelung ist abhängig von

  • dem NT-Anteil
  • dem jährlichen Stromverbrauch und
  • der Tarifwahl

Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh/a kann sich die Schwachlastregelung bereits ab einem NT-Anteil von 40 % lohnen.

Viele elektrischen Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Wäschetrockner, lassen sich mit Hilfe von Zeitschaltuhren problemlos in den Schwachlastzeiten betreiben. Somit lässt sich der NT-Anteil am Gesamtverbrauch mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand erheblich steigern.

Wie hoch der tatsächliche Schwachlastanteil ist, können Sie mit Hilfe eines Messprotokolls am Besten selbst ermitteln. Wir beraten Sie gerne ausführlicher.

Weitere Informationen: Telefon 09482/204-241 und 09482/204-248.

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