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Das Elektrizitätswerk Wörth an der Donau R. Heider & Co. KG hat auf Basis der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenze mit Wirkung zum 01. Januar 2024 die Netzentgelte Strom neu berechnet. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet die Netzentgelte 2024 auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach.
Die Preisblätter werden somit Bestandteil des aktuellen Lieferantenrahmenvertrages und bilden die Grundlage der Abrechnung der Netznutzung ab dem 01.01.2024.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass aufgrund von kurzfristigen Änderungen des regulatorischen Rahmens oder von Entscheidungen der Bundesnetzagentur mit Relevanz für das Jahr 2024 eventuell eine weitere Anpassung der Netzpreise der uns vorgelagerten Netzbetreiber und infolge dessen unserer Netzpreise erforderlich werden kann. Dies würden wir Ihnen unverzüglich mitteilen.
Preisstand: 01.01.2024
Entgelte für Zusatzleistungen
Abrechnung
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sofern Sie durch das EWW gestellt sind. Die Entgelte für die Messung enthalten die Erfassung von Energie (Ablesung) und Datenbereitstellung. Weicht der Leistungsumfang vom Standard ab, werden die Messpreise und Abrechnungspreise den individuellen Verhältnissen angepasst.
Der Netzbetreiber stellt energieproportionale Impulse entsprechend der technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Gebiet des Netzbetreibers zur Verfügung. Die Impulswertigkeit richtet sich nach dem eingebauten Zähler. Die Übergabe der Impulse erfolgt über Trennklemmen im Zählerschrank bzw. unmittelbarer Nähe des Zählerschrankes, für die weitere Installation ist ein Elektroinstallationsbetrieb zu beauftragen.
Der Netzbetreiber behält sich eine Anpassung des technischen Standards und der Impulswertigkeit vor. Der daraus resultierende Umstellaufwand für den Weiterbetrieb der Impulsweitergabe ist in den genannten Preisen nicht enthalten und geht zu Lasten des Kunden, nicht jedoch bei Anpassungen innerhalb der ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Leistungserbringung. Über eine bevorstehende Änderung wird der Netzbetreiber den Kunden mit einer angemessenen Frist informieren.
Die Impulsweitergabe ist eine kostengünstige Alternative zum Aufbau einer kundeneigenen Datenerfassung. Die Zusatzleistung steht nicht im Zusammenhang mit der Netznutzung und erfolgt auf Risiko des Kunden. Aus diesem Grund haftet der Netzbetreiber nicht für die Fehlfunktion der Impulsweitergabe.
Sonstige Leistungen
Einbau Leistungsmessung; Umstellung von SLP auf RLM
386,00 € (netto) / 459,34 € (brutto)
Rückbau Leistungsmessung auf Standardlastprofil-Messung
257,00 € (netto) / 305,83 € (brutto)
Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
netto
brutto
Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung. Für die Unterbrechung umsatzsteuerfrei.
64,00 €
Für die Wiederherstellung
64,00 €
76,16 €
Bei physischer Trennung des Netzanschlusses werden die Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch vorgenannte Pauschalen.