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Die Europäische Kommission hat am 24.10.2016 das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) freigegeben. Das BAFA wird in Kürze Förderbescheide für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher nach dem KWKG 2016 erteilen sowie das elektronische Anzeigeverfahren für die Allgemeinverfügung freigeschalten. Danach kann die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden. Das von der EU geforderte Ausschreibungsverfahren für Anlagen zwischen 1 und 50 MW wird über eine noch derzeit laufende Gesetzesänderung implementiert, die dazugehörige Verordnung wird noch erlassen. Ergänzend noch der Hinweis, dass für das EEG die EU-Genehmigung derzeit noch aussteht, aber auch in naher Zukunft erwartet wird.