Hinweis: Die Version Ihres Browser ist leider veraltet. Die HTML5 Spezifikation wird nicht ausreichend unterstützt.
Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, müssen Sie Ihren Browser aktualisieren.

Aktuelles: Preise & Verträge

Strompreis sinkt spürbar zum 1. Januar 2024


Aufgrund der positiven Entwicklung bei der Energiebeschaffung, die wir an unsere Kunden weitergeben reduzieren sich ab 1. Januar 2024 die Arbeitspreise in der Grundversorgung um brutto 4 Ct./kWh.
Ein durchschnittlicher Musterhaushalt (3.500 kWh/Jahr, Grundversorgung) zahlt ab Januar brutto 39,28 Ct./kWh (bisher brutto 43,28 Ct./kWh, ohne Berücksichtigung der 2023 geltenden Strompreisbremse), dies entspricht einer Senkung von 10,2 % im Vergleich zum aktuellen Preis. Die Grundpreise bleiben unverändert.
Durch den Abschluss eines längerfristigen Stromvertrages können die Stromkosten gegenüber der Grundversorgung weiter minimiert werden.

Eine deutliche Preissenkung kommt in vergleichbarer Größenordnung neben den Kunden in der Grundversorgung auch allen anderen Privat- und Gewerbekunden zugute (außer bei laufenden Verträgen mit Festpreis). Die genauen Konditionen können im Kundencenter über die bekannten Kommunikationswege nachgefragt werden.

Die Energieversorgung Rupert Heider wird darüber hinaus alle Stromkunden im Rahmen der kommenden Stromabrechnung über die neuen Preise informieren.

Wegen der hohen Strompreise sollen mit dem "EEG-Umlage-Entlastungsgesetz" spürbare Entlastungen bei den Stromkosten erreicht werden.

Aus gegebenen Anlass weist die Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG daraufhin, dass derzeit Stromkunden Telefonanrufe erhalten, in denen der Anrufer entweder erklärt, er sei im Auftrag des örtlichen Versorgers tätig oder sogar Mitarbeiter des Elektrizitätswerks vor Ort.

Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten wurde geregelt, dass sich große Stromverbraucher verpflichten können, zeitweise vom Stromnetz genommen zu werden. Diese Einrichtungen erhalten für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten ein Entgelt. Dieses Entgelt wird als Umlage für „Abschaltbare Lasten“ voraussichtlich erstmalig zum 15.10.2013 von den Übertragungsnetzbetreibern bekannt gegeben und höchstwahrscheinlich ab dem 01.01.2014 erhoben.