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EWWwärme für elektrische Raumheizung und Warmwasserversorgung

Geltungsbereich

Die EWWwärme Preise gelten für Speicher-, Direkt- und Wärmepumpen-Heizungsanlagen, sowie für Anlagen zur Warmwasserversorgung.

Bei gemeinsamer Messung gilt EWWwärme darüber hinaus für den Allgemeinbedarf des Kunden. Diese Art der Installation der Messung ist möglich, falls Kunden den erzeugten Strom einer Eigenerzeugungsanlage unabhängig von der Bedarfsart selbst nutzen wollen.

1. Getrennte Messung

Bei getrennter Messung wird der Strombedarf für die Elektroheizung getrennt vom Allgemeinbedarf erfasst, d.h. über einen eigenen Zähler. Diese Art der Messung ist für neu zu errichtende Heizanlagen die einzig zulässige Installationsart, sofern kein Eigenverbrauch einer Eigenerzeugungsanlage vorliegt.

Preise gültig ab 01.03.2024 Brutto inkl. 19 % MwSt. und vollem Stromsteuersatz
Brutto
Hochtarif (HT) 32,09 Cent/kWh
Niedertarif (NT) 27,79 Cent/kWh
Grundpreis EWWwärme 10,15 Euro/Monat brutto inkl. 19 % MwSt.

2. Gemeinsame Messung

Bei gemeinsamer Messung wird gleichzeitig der Haushaltsstrombedarf gedeckt. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen oder bei Bestandsanlagen möglich, bei denen Eigenverbrauch einer Erzeugungsanlage vorliegt.

Preise gültig ab 01.03.2024 Brutto inkl. 19 % MwSt. und vollem Stromsteuersatz
Brutto
Hochtarif (HT) 41,16 Cent/kWh
Niedertarif (NT) 27,79 Cent/kWh
Grundpreis EWWwärme 11,96 Euro/Monat brutto inkl. 19 % MwSt.

Allgemeine Hinweise

  • Diese Preismodelle gelten nur im Versorgungsgebiet der ENERGIEVERSORGUNG HEIDER im Rahmen der gesamten Bedarfsdeckung.
  • Es sind nur Geräte mit Festanschluss zugelassen (keine Steckvorrichtung!)
  • Es gelten die NT-Zeiten des jeweils gültigen Allgemeinen Tarifs.
  • Für bestehende Anlagen gelten:
    • die bisherigen Freigabezeiten und die Sperrzeitenregelungen weiter.
    • bei Eintarifmessung wird der Arbeitspreis mit einem HT/NT-Verhältnis von 55%/45% als Mischpreis kalkuliert.
  • Bei Neuanlagen gilt einheitlich:
    • alle Anlagen werden mit getrennter Doppeltarifmessung ausgestattet (Ausnahme wie unten beschrieben).
    • Maximal 4 mal 1 Stunde Sperrzeit, zeitlich variabel, Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit.

Preisstand 01.01.2024, es gelten jeweils unsere aktuellen Preise.

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