Die Bundesnetzagentur hat am 30. September 2016 die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen für den Inbetriebnahmezeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 bekannt gegeben.
Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt unter dem Zubaukorridor, die monatliche Absenkung beträgt daher 0 Prozent. Anbei stellen wir Ihnen die entsprechend aktualisierte VBEW-Vergütungsübersicht zur Verfügung. Den Vergütungsrechner haben wir bereits angepasst.
Anmerkung: Die im EEG 2017 genannten „Anzulegenden Werten“ bei Solarer Strahlungsenergieätze sind im Übrigen identisch mit den aktuellen Vergütungssätzen. Diese Werte sind seit dem Inbetriebnahmedatum 1.9.15 gleich geblieben.