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Die Bundesnetzagentur gibt bekannt:

Nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) müssen nun neben der Photovoltaik auch alle anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen registriert werden. Die Vergütungsansprüche sind an die Anmeldung gekoppelt. Das heißt, dass alle ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommenen Anlagen registriert werden müssen, wenn die Anlagenbetreiber eine Einspeisungsvergütung oder Marktprämie über das EEG erhalten wollen.

Immer mehr Privatpersonen installieren Photovoltaikanlagen. Der so gewonnene Strom wird verkauft bzw. immer häufiger auch selbstverbraucht. Regelmäßig werden diese Anlagen in unternehmerischer Tätigkeit betrieben und sind damit voll einkommens- und umsatzsteuerpflichtig.

In einer separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (betrifft EEG/KWK/Konventionelle Anlagen) gem. § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt.