Fragen zur Abrechnung
Gemäß § 40 Absatz 3 Satz 2 EnWG bieten wir auf Wunsch außerdem unterjährige Abrechnungen (monatlich, viertel- oder halbjährlich) an. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an unsere Vertriebsmitarbeiter, die Sie gerne u. a. über die zusätzlichen Abrechnungskosten informieren.
Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon 09482 – 204 DW - 241 / - 248 / - 224 / - 243
Fax 09482 – 204 - 105
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