Voraussichtlich neue Strompreis-Umlage zum 01.01.2014
Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten wurde geregelt, dass sich große Stromverbraucher verpflichten können, zeitweise vom Stromnetz genommen zu werden. Diese Einrichtungen erhalten für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten ein Entgelt. Dieses Entgelt wird als Umlage für „Abschaltbare Lasten“ voraussichtlich erstmalig zum 15.10.2013 von den Übertragungsnetzbetreibern bekannt gegeben und höchstwahrscheinlich ab dem 01.01.2014 erhoben. Die Kostenwälzung erfolgt analog des KWK-Aufschlages, wobei die Belastungsgrenzen für bestimmte Letztverbrauchergruppen keine Anwendung finden. Mit dieser neuen Umlage werden auf den eigentlichen Strompreis acht staatlich induzierte Preisbestandteile aufgeschlagen. Die Schieflage zwischen der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz und der Stromeigenerzeugung – die regelmäßig frei von Steuer, Abgaben und Umlagen erfolgt – wird damit im nächsten Jahr noch größer werden.
Quelle: VBEW vom 27.08.2013