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Grundversorgung

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Die Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG (Vertrieb) ist Grundversorger im Sinne des §36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Versorgung mit elektrischer Energie im Verteilnetz des Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau Rupert Heider & Co. KG.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Als Haushaltskunden gelten gem. Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenbedarf im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Die Preisangaben ohne Umsatzsteuer, in Fettdruck mit Umsatzsteuer (seit 01.01.2007: 19 %). Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet.

Die Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) dauert bis auf weiteres

  • täglich von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • am Wochenende Samstag 13 Uhr bis Sonntag 22 Uhr

Die Arbeits- und Verbrauchspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstsätze der Konzessionsabgaben betragen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 09. Januar 1992 für Stromlieferungen

  • in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent/kWh / 1,57 Cent/kWh,
  • in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh / 1,89 Cent/kWh,
  • nach der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh / 0,73 Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang. Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt.

Außerdem enthalten diese Preise die Stromsteuer gemäß § 3 StromStG (Stromsteuergesetz vom 03.03.1999) von 2,05 Cent/kWh / 2,44 Cent/kWh.
Die Stromsteuer wird als Verbrauchssteuer von den Stromversorgungsunternehmen in voller Höhe an die Finanzkassen abgeführt.

Die Verbrauchs- und Grundpreise dieses Preisblattes enthalten die Belastungen aus dem „Erneuerbare-Energien- Gesetz“ (EEG) sowie aus dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“ (KWKG).

Die Belieferung zu diesen Preisen erfolgt unter Zugrundelegung der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) und unseren Ergänzenden Bedingungen.

Grundversorgung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Verpflichtung aus dem neuen EDL-G

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Dateien

Zur Erklärung Ihrer Jahresabrechnung

Jedes Jahr um etwa die gleiche Zeit erhalten Sie Ihre Stromrechnung. Auf den ersten Blick mag einem die mehrseitige Jahresabrechnung nur schwer nachvollziehbar erscheinen, da sehr viele Verbrauchswerte aufgeführt werden. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – wir wollen Ihnen helfen sich auf Ihrer Rechnung zurechtzufinden.

Grundsätzlich werden die Abschlagszahlungen, die Sie im Normalfall monatlich an uns entrichten, mit dem tatsächlichen Betrag für den Verbrauch in der Jahresabrechnung verrechnet.

Doch damit nicht genug, wir erklären Ihnen, welche Daten wichtig sind und wo Sie sie finden.

Welche Informationen finden Sie wo auf Ihrer Jahresabrechnung?

Am Beispiel einer Muster-Jahresabrechnung.


Die Vorderseite

Zur Erklärung

1     Abrechnungszeitraum und Verbrauchsstelle

Hier ist der Zeitraum genannt, für den die Stromentgelte berechnet werden. Unter der Verbrauchsstelle finden Sie die Stromabnahmestelle (Straße / Ort). Bitte beachten Sie, dass die Lieferanschrift von der Rechnungsanschrift abweichen kann.

2     Kunden- und Rechnungsdaten

Unter der Kundennummer sind Ihre persönlichen oder firmenbezogenen Daten erfasst. Bitte geben Sie diese Nummer bei Rückfragen immer an. Die Rechnungsnummer geben Sie bitte bei allen Fragen zu Ihrer Rechnung zusätzlich zur Kundennummer an.

3     Gesamtbetrag

Hier ist der Gesamtbetrag des Stromentgelts für den Abrechnungszeitraum inklusive aller gesetzlichen Abgaben und Steuersätze aufgeführt.

4     Bezahlte Abschläge

Dieser Betrag entspricht Ihren geleisteten Zahlungen in diesem Abrechnungszeitraum.

5     Rechnungsbetrag oder Guthaben

Hier finden Sie den abschließenden Rechnungsbetrag. Guthaben werden Ihnen überwiesen. Forderungen bitten wir auf unser Konto zu überweisen. Bei Kunden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ziehen wir diesen Betrag vom in der Rechnung genannten Bankkonto ein.

6     Neuer Abschlag

Der neue Abschlag wurde auf der Basis der bezogenen Energiemenge aus dieser Rechnung und unter Berücksichtigung der aktuellen Preise ermittelt. Im Normalfall werden die monatlichen Abschläge auf 12 Zahlungen innerhalb eines Jahres aufgeteilt, so dass am Ende des Abrechnungszeitraumes die Kosten für Ihren zu erwartenden Stromverbrauch gedeckt sind.
Außerdem finden Sie hier die Fälligkeiten für die neuen Abschlagszahlungen.


Die Rückseite

Zur Erklärung

7     Verbrauch

Hier finden Sie den Gesamtverbrauch im Abrechnungszeitraum im Vergleich zum Vorjahresverbrauch.

8     Zählernummer

Die Zählernummer identifiziert Ihren Zähler. Sie finden diese direkt eingestanzt auf der Vorderseite Ihres Zählers.

9      Zeitraum in Tagen

Die genannte Anzahl der Tage ergibt sich aus dem Abrechnungszeitraum. Dieser wird bei Preisanpassungen, Änderungen der gesetzlichen Vorgaben oder einem Zählerwechsel entsprechend abgegrenzt und übersichtlich in mehrere Zeilen ausgewiesen.

10     Zählerstand

Aufgeführt sind hier alter und neuer Zählerstand im jeweiligen Abrechnungszeitraum. Zu Vertragsbeginn wird der Anfangszählerstand vom örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt.

11     Ablesehinweis

Den neuen Zählerstand haben Sie uns über die Ablesekarte oder auf anderem Wege mitgeteilt. Liegt uns der tatsächliche Zählerstand zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung nicht vor, wird Ihr Verbrauch auf Basis von Vergleichsdaten errechnet.
Die Erklärung der Kürzel finden Sie weiter unten.

12     Verbrauch in kWh/kW

Der Verbrauch ist die geleistete elektrische Arbeit oder elektrische Energie in Kilowattstunden (kWh) und errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

13     Abrechnung Verbrauch

Hier sind die Preiskomponenten Ihres Tarifes genannt, zu deren Konditionen der zwischen uns geschlossene Vertrag abgerechnet wird. Hier finden Sie die verbrauchsabhängige Komponente Ihres Tarifes.

14     Verbrauchspreis

In der Spalte Preis kWh/kW ist als Bestandteil Ihres Tarifes der Arbeitspreis aufgeführt. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die von Ihnen bezogene Strommenge in € / kWh ohne Umsatz- und Stromsteuer. Im Arbeitspreis enthalten sind die Belastungen aus dem "Erneuerbaren-Energien- Gesetz" (EEG) und dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWKG), sowie der Konzessionsabgabe. Multipliziert man den Arbeitspreis mit dem Verbrauch erhält man den Nettobetrag.

15     Stromsteuer

Die Strom- oder Ökosteuer ist eine gesetzliche Verbrauchssteuer, die mit Wirkung zum 01.04.1999 eingeführt wurde. Steuergegenstand ist elektrischer Strom. Die Stromsteuer entsteht mit der Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz. Der Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2003 2,05 Cent pro kWh.

16     Entgelte für den Netzzugang

Zu Ihrer Information sind hier die von Ihrem örtlichen Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte ausgewiesen. Diese sind bereits in Ihren Tarifen enthalten.

17     Abrechnung Grundpreis

Der Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Bestandteil Ihres Tarifes. Je nach Tarif setzt sich der Grundpreis aus unterschiedlichen Komponenten (Leistungspreis / Verrechnungspreis) zusammen und wird für die entsprechenden Tage des Abrechnungszeitraumes berechnet.

18     Bruttobetrag

In der Spalte Bruttobetrag finden Sie sowohl die Summe des Verbrauchs als auch die Summe des Grundpreises inklusive aller Abgaben und Steuern.

19     Zusammenfassung Verbrauch und Grundpreis

Summe Verbrauch und Summe Grundpreis werden nochmals zusammengefasst. Der Gesamtbetrag wird auf die Vorderseite (Punkt 3) der Abrechnung übernommen.

20     Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung informiert Sie über die Zusammensetzung der Energieträger, aus denen der von uns gelieferte Strom erzeugt wurde. Zum Vergleich wird auch der durchschnittliche Energieträgermix in Deutschland angegeben.


Fragen zur Abrechnung

Gemäß § 40 Absatz 3 Satz 2 EnWG bieten wir auf Wunsch außerdem unterjährige Abrechnungen (monatlich, viertel- oder halbjährlich) an. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an unsere Vertriebsmitarbeiter, die Sie gerne u. a. über die zusätzlichen Abrechnungskosten informieren.

Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon 09482 – 204 DW - 241 / - 248 / - 224 / - 243
Fax 09482 – 204 - 105
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was ist eine Kilowattstunde?

Im Schnitt verbraucht ein Haushalt in Deutschland 3.500 kWh; ein Single-Haushalt ungefähr 1.500 kWh.

Was kann man sich unter einer Kilowattstunde Strom vorstellen?

  • Auf einem Hometrainer volle zehn Stunden strampeln
  • Eine 100-Watt-Birne brennt 10 Stunden lang
  • Eine 10-Watt-Sparlampe brennt 100 Stunden
  • Eine Herdplatte läuft ½ Stunde
  • Ein Computer oder Fernseher 7 Stunden
  • In einer Autobatterie kann man 1 kWh Strom speichern

Der Preis für 1 kWh Strom beträgt nur 33,01 Ct. oder 0,3301 € ohne MwSt.
(Verbrauch ab 469 bis 5.700 kWh, Eintarif-Grundversorgung, Stand 01.01.2024)

Ohne große Komforteinbußen könnte ein Drittel des heutigen Verbrauchs eingespart werden, wenn der Strom effizienter genutzt würde.

Allein für unnütze Bereitschaftsverluste verbraucht jeder Haushalt im Schnitt 400 kWh, weitere 700 kWh gehen für uneffiziente Heizungspumpen, Haushaltsgeräte und Computer verloren.

Der Durchschnittshaushalt gibt 3 % seines verfügbaren Einkommens für Strom und Heizung aus.

Quelle: Bund der Energieverbraucher (Daten und Statistiken)  www.energieverbraucher.de

Informationen zur Schwachlastregelung

Die so genannte Schwachlastregelung ist eine Möglichkeit, die Stromkosten eines Haushaltes zu senken. Da die Stromerzeugung in der Nacht grundsätzlich günstiger ist als am Tage, kann man als Verbraucher davon profitieren. In Frage kommen dabei Haushalte, die einen gewissen Teil ihres Strombedarfs in eben jene Nachtzeit verlegen können. Der Strompreis am Tage ist zwar höher als bei einem herkömmlichen Tarif, doch in der Nacht überproportional günstiger.

Die Wirtschaftlichkeit der Schwachlastregelung ist abhängig von

  • dem NT-Anteil
  • dem jährlichen Stromverbrauch und
  • der Tarifwahl

Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh/a kann sich die Schwachlastregelung bereits ab einem NT-Anteil von 40 % lohnen.

Viele elektrischen Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Wäschetrockner, lassen sich mit Hilfe von Zeitschaltuhren problemlos in den Schwachlastzeiten betreiben. Somit lässt sich der NT-Anteil am Gesamtverbrauch mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand erheblich steigern.

Wie hoch der tatsächliche Schwachlastanteil ist, können Sie mit Hilfe eines Messprotokolls am Besten selbst ermitteln. Wir beraten Sie gerne ausführlicher.

Weitere Informationen: Telefon 09482/204-241 und 09482/204-248.

Dateien

Allgemeine Preise und Bedigungen der Grundversorgung der Elektrizität der Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG

Am 04. August 2011 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Hiermit geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedigungen der Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingunen der Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität entsprechen. Diese Allgemeinen Tarife und Bedingungen können innerhalb unserer Geschäftszeiten in unserer Geschäftsstelle in Wörth/Donau bezogen werden oder Sie erhalten sie auf Wunsch von unserem Kundenservice unter der Telefonnummer: 09482/204-241 und 09482/204-248 oder per E-mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dateien

Die Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG ist Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Versorgung mit elektrischer Energie im Verteilnetz der Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG.

Für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden und sonstigen Kunden mit einem Verbrauch kleiner als 10.000 kWh/Jahr und solange die Durchschnittspreisbegrenzung nicht greift, gelten unsere bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Preise und Bedingungen.

Ein 100-jähriges Jubiläum darf ein Unternehmen mit Stolz und Freude erfüllen. Es ist das Resultat jahrzehntelanger erfolgreicher und beharrlicher Arbeit und vor allem auch vertrauensvoller Zusammenarbeit mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zuverlässigkeit und Qualität unseres Wirkens auf dem Gebiet einer leistungsstarken Stromversorgung war und ist dabei die beste Ausgangsposition, um Währungsreformen, Kriegswirren, Wirtschaftskrisen und stetig wachsenden Konkurrenzdruck über die Zeitenläufe hinweg gut zu überstehen.

Verantwortlich gemäß den Vorgaben von TDG und MDStV

für das Internetangebot Heider-Energie.de sowie verantwortlicher Redakteur

Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG

Kommanditgesellschaft, Sitz: Wörth a. d. Donau
Persönlich haftender Gesellschafter: Rupert Heider
Amtsgericht Regensburg HRA 6350
Regensburger Straße 21 – 93086 Wörth/Donau
Tel. 09482/204-0 – Fax 09482/204-105 – www.heider-energie.de
IBAN: DE6075020073 0005 8047 36 BIC: HYVEDEMM447
UID-Nummer: DE211414449