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Hinweise zum Antrag auf Befundprüfung

Die Befundprüfung an Messgeräten wird auf der Grundlage der Eichordnung – Allgemeine Vorschriften und der als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 108 vom 15. Juni 2002 veröffentlichten Verwaltungsvorschrift "Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen (GM-AR)" durchgeführt.

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EEG-Einspeisungen im Jahr 2015

Netzbetreiber (VNB):
Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau Rupert Heider & Co. KG

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003233
Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): TenneT TSO GmbH

Einleitung

Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 70 bis 74 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt das Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG mit diesem Dokument nach.

Grundsystematik

Die gemäß §§ 40-54 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 57 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.

Datenermittlung

Meldungen von Anlagenbetreibern an das Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG

Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz des Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 70 und 71 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage unter www.heider-energie.de ersichtlich.

Meldungen des Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG an die TenneT TSO GmbH

Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 72 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 75 EEG bescheinigt.
Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.

Anlagen

1) Aggregierte Daten lt. Testat
2) Anlagenstatistik

Bestimmungen des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG der Grundversorger für Strom in unserem Netzgebiet ist.

Zertifikat zur sicheren Datenübertragung

Unser Zertifikat zur sicheren, verschlüsselten Datenübertragung

Bitte senden Sie uns Ihr öffentliches Zertifikat an folgende E-Mail- Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Preise für Mehr-/Mindermengen: Wir halten uns an die Veröffentlichung des BDEW

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung

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Häufig gestellte Fragen zum EEG

Wissenswertes zur Einspeisevergütung für PV-Anlagen

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