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Für Ihren Stromvertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 %.

Wir berücksichtigen den verminderten Umsatzsteuersatz in Ihrer Jahresendrechnung vom 1.1. (oder einem späteren Versorgungsbeginn) bis 31.12.2020. Abschläge die unterjährig mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen und angefordert wurden, werden in diesem Zusammenhang korrigiert.

Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit Energieversorgern eingeräumt und wir nehmen davon gerne Gebrauch, um unsere Kunden in diesen besonderen Zeiten zu unterstützen.

Diese Vorgehensweise gilt analog auch für Einspeisungen ins Stromnetz. Die Endabrechnung wird erst mit Abschluss des Kalenderjahres zum 31.12.2020 gestellt. Dementsprechend ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuersatz von 16 % für das gesamte Jahr anzuwenden. Die monatlichen Abschlagszahlungen werden entsprechend berichtigt.

Quellen: BDEW; Bundesministerium der Finanzen