Die Jahresabrechnung für das Vorjahr wird im Januar des Folgejahres in Papierform versandt. Dieser können Sie Ihre Gesamterzeugung, Gesamteinspeisung und ggf. auch den Eigenverbrauch aus der eigenen Anlage in Kilowattstunden entnehmen. Außerdem enthält die Abrechnung Information über die bezahlten Abschläge und einen Abschlagsplan für das Folgejahr. Änderungen z. B. Steueranmeldungen, Zählerstandsberichtigungen etc. müssen bis 28.02. des Folgejahres an uns gemeldet werden. Nach diesem Datum kann die Abrechnung nicht mehr einspeiserinitiiert korrigiert werden.
Fragen und Antworten zum EEG und KWK-G
Jahresabrechnung
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