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Der Anlagenbetreiber muss dem Netzbetreiber Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau Rupert Heider & Co. KG mitteilen, ob er zur Regelbesteuerung optiert (Begrüßungsschreiben oder hier). Bei Fragen, ob eine Regelbesteuerung vorliegt oder nicht, hilft das zuständige Finanzamt oder der Steuerberater.

Änderung der Besteuerung

Nach dem Netzanschluss einer Eigenerzeugungsanlage erhält der Betreiber ein Begrüßungsschreiben / einen Fragebogen, bei dem anzugeben ist, ob zur Regelbesteuerung optiert wird oder nicht.
Wünschen Sie im Laufe der Betriebsjahre eine Änderung, ist dies nur jährlich und durch Einreichen des hierzu veröffentlichten Formulars möglich.

Wichtiger Hinweis: Die Umstellung sollte mit dem Finanzamt abgesprochen werden. Wenn vorgenommene Änderungen unsererseits rückabgewickelt werden müssen, weil das Finanzamt nicht zugestimmt hat, ist dieser Mehraufwand kostenpflichtig.
Die Kosten hierfür betragen 20,00 Euro brutto je Abrechnungsjahr (siehe Kostenkatalog). Jede Änderung ist vor Beginn eines Kalenderjahres für das die Umstellung gelten soll mitzuteilen.
Rückwirkende Änderungen sind mit Kosten von 20,00 Euro brutto je Kalenderjahr der rückwirkenden Änderung verbunden.

Es werden keine Bestätigungen ausgestellt! Die Umsetzung der Änderung sehen Sie automatisch auf der nächsten Jahresabrechnung bzw. dem nächsten Abschlagsplan.

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