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Wird Ihnen für die Einspeisung mit einer EEG-Anlage eine Zusage erteilt, ist diese auf drei Monate begrenzt. Sollte die angefragte/angemeldete Anlage innerhalb von drei Monaten nicht in Betrieb gegangen sein, verfällt die Genehmigung. Eine Verlängerung einer bereits bestehenden Zusage kann vor Fälligkeit bei Bedarf (z. B. längere Wartezeiten bei Modullieferung) um weitere drei Monate verlängert werden.