Pflicht zur Anmeldung einer EEG-/KWK-Anlage im Marktstammdatenregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Marktstammdatenregister ist am 1. Februar 2019 freigeschaltet worden. Sie müssen Ihre EEG-/KWK-Anlagen und ggf. auch Ihren Batteriespeicher dort registrieren lassen, auch wenn Sie Ihre Anlage(n) bereits im PV-Meldeportal gemeldet haben.
Die Verpflichtung gilt für alle Energieträger! Photovoltaik, Wasser, Biogas/-masse etc.
Bitte bedenken Sie, dass eine Nichtmeldung zum Verlust von Einspeisevergütungen führt!
Das Meldeportal finden Sie unter:
www.marktstammdatenregister.de
Zur Vorbereitung des Marktstammdatenregisteranmeldeprozesses brauchen Sie neben den Daten zu Ihrer Anlage, die letzte EEG- oder KWK-Jahresabrechnung (auf dieser finden Sie die relevanten Daten wie Inbetriebnahmedatum, Anlagengröße, Betreibername und gemeldete Anschrift der Anlage).
Bitte haben Sie Verständnis, das wir als Netzbetreiber beim Anmeldeprozess nicht behilflich sein können. Entsprechende Kapazitäten sind dafür bei der Bundesnetzagentur bereitgestellt worden:
Marktstammdatenregister
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Hotline: 0228 14-3333
Mo-Fr 7.00 – 20.00 Uhr
Sa 8.00 - 14.30 Uhr
www.marktstammdatenregister.de/kontakt