Bei Inbetriebnahmen ohne gleichzeitigem Netzzugang (z. B. bei Stichtagen / Vergütungsreduzierung) ist ein sogenannter "Nachweis durch Zeugen" erforderlich. Das Dokument ist auf unserer Homepage unter dem Punkt Formulare zu finden. Außerdem ist ein Bildnachweis mit Datum einzureichen. Erfolgt dies nicht, kann das angegebene Inbetriebnahmedatum nicht anerkannt werden.
Fragen und Antworten zum EEG und KWK-G
Inbetriebnahmen von EEG-Anlagen nur mit "Nachweis durch Zeugen"
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