Das Thema "Modultausch" bei PV-Anlagen auch im Zusammenhang mit der Plausibilisierung des Solarertrags bzw. der Vollbenutzungsstunden führt immer häufiger zu Abwicklungsfragen.
Wir stellen Ihnen deshalb das beigefügte Formular zur Verfügung mit dem wir den § 51 Abs. 4 EEG 2014 gemeinsam standardisiert und nachvollziehbar umsetzen können.