Das Thema "Modultausch" bei PV-Anlagen auch im Zusammenhang mit der Plausibilisierung des Solarertrags bzw. der Vollbenutzungsstunden führt immer häufiger zu Abwicklungsfragen.
Wir stellen Ihnen deshalb das beigefügte Formular zur Verfügung mit dem wir den § 51 Abs. 4 EEG 2014 gemeinsam standardisiert und nachvollziehbar umsetzen können.
Dateien
- Erklärung zum Austausch von PV-Modulen.pdfDateigröße: 120 kB
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