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Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt unter dem Zubaukorridor, die monatliche Absenkung beträgt daher 0 Prozent. Anbei stellen wir Ihnen die entsprechend aktualisierte VBEW-Vergütungsübersicht zur Verfügung. Den Vergütungsrechner haben wir bereits angepasst.
Anmerkung: Die im EEG 2017 genannten „Anzulegenden Werten“ bei Solarer Strahlungsenergieätze sind im Übrigen identisch mit den aktuellen Vergütungssätzen. Diese Werte sind seit dem Inbetriebnahmedatum 1.9.15 gleich geblieben.