Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt unter dem Zubaukorridor, die monatliche Absenkung beträgt daher 0 Prozent. Anbei stellen wir Ihnen die entsprechend aktualisierte VBEW-Vergütungsübersicht zur Verfügung. Den Vergütungsrechner haben wir bereits angepasst.
Anmerkung: Die im EEG 2017 genannten „Anzulegenden Werten“ bei Solarer Strahlungsenergieätze sind im Übrigen identisch mit den aktuellen Vergütungssätzen. Diese Werte sind seit dem Inbetriebnahmedatum 1.9.15 gleich geblieben.
Keine Änderung der Vergütungssätze für PV-Anlagen ab dem 01.10.2016
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