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Die Bundesnetzagentur hat am 30. Juni 2016 die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen für den Inbetriebnahmezeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 bekannt gegeben. Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt unter dem Zubaukorridor, die monatliche Absenkung beträgt daher 0 Prozent.

Quelle: Bundesnetzagentur vom 02.04.2015