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Grundversorgung

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Die Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG (Vertrieb) ist Grundversorger im Sinne des §36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Versorgung mit elektrischer Energie im Verteilnetz des Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau Rupert Heider & Co. KG.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Als Haushaltskunden gelten gem. Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenbedarf im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Die Preisangaben ohne Umsatzsteuer, in Fettdruck mit Umsatzsteuer (seit 01.01.2007: 19 %). Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet.

Die Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) dauert bis auf weiteres

  • täglich von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • am Wochenende Samstag 13 Uhr bis Sonntag 22 Uhr

Die Arbeits- und Verbrauchspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstsätze der Konzessionsabgaben betragen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 09. Januar 1992 für Stromlieferungen

  • in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent/kWh / 1,57 Cent/kWh,
  • in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh / 1,89 Cent/kWh,
  • nach der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit 0,61 Cent/kWh / 0,73 Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang. Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt.

Außerdem enthalten diese Preise die Stromsteuer gemäß § 3 StromStG (Stromsteuergesetz vom 03.03.1999) von 2,05 Cent/kWh / 2,44 Cent/kWh.
Die Stromsteuer wird als Verbrauchssteuer von den Stromversorgungsunternehmen in voller Höhe an die Finanzkassen abgeführt.

Die Verbrauchs- und Grundpreise dieses Preisblattes enthalten die Belastungen aus dem „Erneuerbare-Energien- Gesetz“ (EEG) sowie aus dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“ (KWKG).

Die Belieferung zu diesen Preisen erfolgt unter Zugrundelegung der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) und unseren Ergänzenden Bedingungen.

Grundversorgung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Verpflichtung aus dem neuen EDL-G

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

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