Neue Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV)
Verteilnetzbetrieber (Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG) regelmäßig zuständig für Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung
Die novellierte und am 20.02.2015 in Kraft getretene Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) sieht nun vor, dass im Grundsatz der Netzbetreiber, an dessen Netz die Stromerzeugungsanlage angeschlossen ist, die reduzierte EEG-Umlage auf Eigenversorgung gemäß § 61 EEG 2014 erheben muss. Dies ist regelmäßig der Verteilernetzbetreiber (VNB).