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Sofern der Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optiert, muss er dem Netzbetreiber Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau Rupert Heider & Co. KG seine Steuernummer mitteilen. Auf der Gutschrift des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber bzw. auf der Rechnung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber muss die Steuernummer aufgeführt werden. Dies ist eine gesetzliche Regelung.